Genossenschaftliches Jagdgebiet
Alle im Bereich einer Gemeinde gelegenen, nicht zu einem Eigenjagdgebiet gehörenden Grundstücke bilden das genossenschaftliche Jagdgebiet.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Genossenschaftliches Jagdgebiet
Alle im Bereich einer Gemeinde gelegenen, nicht zu einem Eigenjagdgebiet gehörenden Grundstücke bilden das genossenschaftliche Jagdgebiet.