Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eigener Wirkungsbereich

Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden, der Gemeindeverbände und sonstiger Selbstverwaltungskörper sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.