Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden, der Gemeindeverbände und sonstiger Selbstverwaltungskörper sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinden, der Gemeindeverbände und sonstiger Selbstverwaltungskörper sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.