Eigener Wirkungsbereich
Die Aufgaben der Gemeinden und der Gemeindeverbände nach diesem Landesgesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die Aufgaben der Gemeinden und der Gemeindeverbände nach diesem Landesgesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.