Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen

Gegenstand

Dieses Landesgesetz regelt

1. die Einrichtung von internen und externen Meldesystemen für die Meldung von Verstößen in bestimmten Bereichen des Unionsrechts,

2. das Verfahren für die Erstattung und Bearbeitung solcher Meldungen und

3. den Schutz der hinweisgebenden Personen.