Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt Bestimmungen zum gebäudetechnischen System

Anforderungen an Teile des gebäudetechnischen Systems

Werden Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenbündel an einem gebäudetechnischen System gesetzt, so hat die daraus resultierende Energieeffizienz, soweit technisch machbar, zumindest jener des Referenzsystems zu entsprechen. Es gelten die Referenzausstattungen gemäß der OIB-Richtlinie 6 ().