Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die den Gemeinden nach diesem Landesgesetz zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
Die den Gemeinden nach diesem Landesgesetz zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.