Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beim Anbau gentechnisch veränderter Maissorten (Zea mays) ist zur Vermeidung des Auskreuzens nach dem Stand von Wissenschaft und Technik folgender Sicherheitsabstand, jeweils gemessen ab dem Grundstücksrand der betroffenen Grundstücke, einzuhalten:

1. 600 m gegenüber anderen Maisanbauflächen,

2. 1.000 m gegenüber Maissaatgutvermehrungsgebieten.