Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. HAUPTSTÜCK Leistungen

1. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen über Leistungen

Entstehen des Anspruches

Der Anspruch auf Leistungen entsteht

1. bei einem Dienstunfall mit dem Unfallereignis;

2. bei einer Berufskrankheit

a) mit dem Beginn der Krankheit, das ist des regelwidrigen Körper- oder Geisteszustandes, der die Krankenbehandlung notwendig macht, oder

b) wenn dies für die Anspruchsberechtigte bzw. den Anspruchsberechtigten günstiger ist, mit dem Beginn der Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20%;

3. bei Todesfällen mit dem Todestag.

(Anm: LGBl.Nr. 68/2009)