Einzelaufstellung
Die Einzelaufstellung ist nur in gewerblich genehmigten Betriebsräumlichkeiten von Gastgewerbebetrieben, die auch tatsächlich betrieben werden, zulässig.
(Anm: LGBl. Nr. 33/2018)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Einzelaufstellung
Die Einzelaufstellung ist nur in gewerblich genehmigten Betriebsräumlichkeiten von Gastgewerbebetrieben, die auch tatsächlich betrieben werden, zulässig.
(Anm: LGBl. Nr. 33/2018)