Erlöschung der Ausspielbewilligung
Die Bewilligung erlischt
1. durch Ablauf der Bewilligungsdauer oder
2. durch Zurücklegung der oder Verzicht auf die Bewilligung nach Ablauf der im gesetzten Frist oder
3. mit dem Enden des Bestehens der Rechtsform der Bewilligungsinhaberin oder
4. durch Zurücknahme der Bewilligung.
