Kassenstunden
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister hat für die Gemeindekasse die Kassenstunden so festzusetzen, dass die Kassengeschäfte während der Dienststunden ordnungsgemäß erledigt werden können.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Kassenstunden
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister hat für die Gemeindekasse die Kassenstunden so festzusetzen, dass die Kassengeschäfte während der Dienststunden ordnungsgemäß erledigt werden können.