Übergangsbestimmung zum Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2019
Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2019 entfallen auch bestehende Gehaltskürzungen nach in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Oö. Dienstrechtsänderungsgesetzes 2019, ohne dass es eines individuellen Rechtsaktes bedarf.
(Anm: LGBl.Nr. 26/2019)
