Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. ABSCHNITT

Gehaltsrechtliche Einreihung im Landesdienst

Funktionslaufbahnen

Der Landesdienst umfasst die Funktionslaufbahnen LD 1 bis LD 25, wobei LD 1 die höchste Funktionslaufbahn darstellt.