2. ABSCHNITT
Gehaltsrechtliche Einreihung im Landesdienst
Funktionslaufbahnen
Der Landesdienst umfasst die Funktionslaufbahnen LD 1 bis LD 25, wobei LD 1 die höchste Funktionslaufbahn darstellt.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
2. ABSCHNITT
Gehaltsrechtliche Einreihung im Landesdienst
Funktionslaufbahnen
Der Landesdienst umfasst die Funktionslaufbahnen LD 1 bis LD 25, wobei LD 1 die höchste Funktionslaufbahn darstellt.