Grundlagenforschung
Zum Nachweis der spezifischen Standorteignung hat die Grundlagenforschung im Rahmen eines Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplans gemäß § 36 Abs. 6 Oö. ROG 1994 jedenfalls zu umfassen:
1. die textliche und kartographische Einordnung des Standorts ();
2. Zuordnung des Geschäftsgebiets zu einem Warenangebot ();
3. Begründung der jeweiligen Versorgungsfunktion der Gemeinde samt Abschätzung des angestrebten Einzugsgebiets des Handelsbetriebs ();
4. Begründung der Abweichung von einem zentralen Standort ();
5. Darstellung von relevanten bestehenden Geschäftsgebieten bzw. Handelsbetrieben (textlich und kartographisch) und nachvollziehbare Wirkungsabschätzung des geplanten Geschäftsgebiets auf die kommunale und regionale Versorgungssituation.
