Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziel

Diese Verordnung dient der Festlegung von Grundsätzen für die spezifische Standorteignung zur Widmung von Flächen als Gebiete für Geschäftsbauten gemäß (Geschäftsgebiete) auf Grundlage der Raumordnungsziele und -grundsätze des .