1. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Ziel
Ziel dieses Landesgesetzes ist die Schaffung eines Rahmens zum Auf- und Ausbau einer Geodateninfrastruktur für Zwecke der Umweltpolitik und anderer politischer Maßnahmen oder Tätigkeiten, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
