Bildung von Gemeindeverbänden
Die Bildung eines Gemeindeverbandes kann erfolgen:
1. durch Gesetz;
2. nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen durch Verordnung;
3. durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Bildung von Gemeindeverbänden
Die Bildung eines Gemeindeverbandes kann erfolgen:
1. durch Gesetz;
2. nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen durch Verordnung;
3. durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde.