Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Bildung von Gemeindeverbänden

Die Bildung eines Gemeindeverbandes kann erfolgen:

1. durch Gesetz;

2. nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen durch Verordnung;

3. durch Vereinbarung der beteiligten Gemeinden mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde.