Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungsgegenstand

Der Prüfung unterliegt die gesamte Gebarung der Gemeinde, einschließlich ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen, sowie der in der Verwaltung der Gemeinde stehenden selbständigen Fonds und Stiftungen; darunter fallen insbesondere:

1. die Haushaltsgebarung (Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögenshaushalt);

2. die Durchführung und Einhaltung des Voranschlags;

3. die Schuldengebarung;

4. die Eröffnungsbilanz;

5. die Führung der Stadt- bzw. Gemeindekasse;

6. die Buch- und Belegführung.

(Anm: LGBl.Nr. 90/2019)