II. HAUPTSTÜCK Wirkungsbereich der Gemeinde
Einteilung des Wirkungsbereiches
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
II. HAUPTSTÜCK Wirkungsbereich der Gemeinde
Einteilung des Wirkungsbereiches
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.