4. Abschnitt Gemeindemitglieder; Ehrungen durch die Gemeinde
Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder sind jene österreichischen Staatsbürger und Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben. Ihre besonderen Rechte und Pflichten bestimmen sich nach dem Gesetz. (Anm: LGBl.Nr. 82/1996)
