Berücksichtigung des Dienstzeitüberhangs
Bei Beförderung in die Spitzendienstklasse kann der Dienstzeitüberhang bis zum Höchstausmaß von drei Jahren berücksichtigt werden.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Berücksichtigung des Dienstzeitüberhangs
Bei Beförderung in die Spitzendienstklasse kann der Dienstzeitüberhang bis zum Höchstausmaß von drei Jahren berücksichtigt werden.