Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeinden über 10.000 Einwohner

In Gemeinden über 10.000 Einwohner ist der Dienstpostenplan unter Bedachtnahme auf die im festgelegten Grundsätze, den Verwaltungs- und Gebarungsumfang sowie besondere Umstände festzusetzen.