Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemeinden bis 500 Einwohner

In Gemeinden bis 500 EW können folgende Dienstposten festgesetzt werden:

Anzahl

Art

Funktionslaufbahn

1

VB

GD 12

1

VB

GD 20