Tägliche Ruhezeiten
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem (der) Bediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Tägliche Ruhezeiten
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem (der) Bediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.