Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pragmatisierungsdekret

Über die Pragmatisierung ist dem Beamten (der Beamtin) ein Bescheid (Pragmatisierungsdekret) auszufolgen, der zu enthalten hat:

1. den Hinweis auf den Beschluss über die Pragmatisierung;

2. die Feststellung, ob das Dienstverhältnis provisorisch oder definitiv begründet wird;

3. die Funktionslaufbahn, der der Dienstposten angehört;

4. einen allfälligen Amtstitel;

5. die Gehaltsstufe und den Zeitpunkt der nächsten Vorrückung;

6. eine allfällige Frist zur Erfüllung der Definitivstellungserfordernisse;

7. den Tag der Pragmatisierung;

8. bei Leitern (Leiterinnen) des Gemeindeamts den Hinweis auf die erteilte aufsichtsbehördliche Genehmigung;

9. bei Teilzeitbeschäftigung das Ausmaß der Wochendienstzeit.

(Anm: LGBl.Nr. 2/2011)