Verordnungen
Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes dürfen schon vor dessen In-Kraft-Treten erlassen werden; sie treten jedoch frühestens mit diesem Landesgesetz in Kraft.
(Anm: LGBl.Nr. 76/2021)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Verordnungen
Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes dürfen schon vor dessen In-Kraft-Treten erlassen werden; sie treten jedoch frühestens mit diesem Landesgesetz in Kraft.
(Anm: LGBl.Nr. 76/2021)