Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. ABSCHNITT ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR DAS 6. HAUPTSTÜCK

Übergangsbestimmungen

Dienstprüfungen, die auf Grund der bis zum Inkrafttreten des Oö. Dienstrechtsderegulierungsgesetzes 2021 geltenden Rechtslage abgelegt wurden, gelten als Dienstprüfungen nach diesem Landesgesetz.

(Anm: LGBl.Nr. 76/2021)