2. ABSCHNITT ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR DAS 6. HAUPTSTÜCK
Übergangsbestimmungen
Dienstprüfungen, die auf Grund der bis zum Inkrafttreten des Oö. Dienstrechtsderegulierungsgesetzes 2021 geltenden Rechtslage abgelegt wurden, gelten als Dienstprüfungen nach diesem Landesgesetz.
(Anm: LGBl.Nr. 76/2021)
