Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Funktionstitel

Für Inhaber(innen) bestimmter Funktionen können zusätzlich zu den durch Gesetz festgelegten Bezeichnungen weitere Funktionstitel durch Verordnung der Landesregierung festgelegt werden. Die Funktionstitel dürfen nur für die Dauer der Innehabung der damit zusammenhängenden Funktion geführt werden.