Diskriminierung als Dienstpflichtverletzung
Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aus einem der im genannten Gründe nach den bis 7 durch eine Bedienstete bzw. einen Bediensteten verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienst-, Ausbildungs- oder Lehrverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen. (Anm: LGBl.Nr. 57/2026)
