Feuerungsanlagen ab 50 kW Nennwärmeleistung
Für Feuerungsanlagen ab 50 kW Nennwärmeleistung sind die Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste der Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV) anzuwenden.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Feuerungsanlagen ab 50 kW Nennwärmeleistung
Für Feuerungsanlagen ab 50 kW Nennwärmeleistung sind die Emissionsgrenzwerte und Abgasverluste der Feuerungsanlagen-Verordnung (FAV) anzuwenden.