Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wahlzellen

Der Dienststellenwahlausschuß hat für eine Wahlzelle, im Bedarfsfalle für mehrere Wahlzellen am Wahlort zu sorgen, die ein Beobachten des Wählers bei der Stimmabgabe verhindern.