Dienststellen
Dienststellen im Sinne dieses Landesgesetzes sind Verwaltungsstellen sowie Anstalten und Betriebe der Gemeinde, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungs- oder betriebstechnische Einheit darstellen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienststellen
Dienststellen im Sinne dieses Landesgesetzes sind Verwaltungsstellen sowie Anstalten und Betriebe der Gemeinde, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungs- oder betriebstechnische Einheit darstellen.