Dienststellen
Dienststellen im Sinne dieses Landesgesetzes sind Verwaltungsstellen sowie Anstalten und Betriebe der Gemeinde, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungs- oder betriebstechnische Einheit darstellen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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Dienststellen im Sinne dieses Landesgesetzes sind Verwaltungsstellen sowie Anstalten und Betriebe der Gemeinde, die nach ihrem organisatorischen Aufbau eine verwaltungs- oder betriebstechnische Einheit darstellen.