Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwendungsänderungen gemäß

Wurde Modul 2 bereits abgelegt, ist dieses im Fall von Verwendungsänderungen nur dann erneut abzulegen, wenn für die höhere Verwendung in der Anlage der Ausbildungstyp 3 vorgesehen ist, aber bisher nur Ausbildungstyp 1 abgelegt wurde.

(Anm: LGBl.Nr. 88/2021)