Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Modul 1 - Einführung

(1) Modul 1 besteht aus einer Einführungsveranstaltung.

(2) Inhalte des Moduls 1 sind Grundinformationen über:

1. den Dienstgeber (insbesondere Gemeindeorganisation)

2. das Dienstrecht einschließlich Gleichbehandlung

3. den Gemeindehaushalt mit Schwerpunkt Kostenbewusstsein

4. die Personalvertretung

5. Kundenorientierung

(3) Modul 1 ist innerhalb der ersten sechs Monate ab Beginn des Dienstverhältnisses zu absolvieren.

(4) Die Gemeinde hat die Einführungsveranstaltung in regelmäßigen Zeitabständen so anzubieten, dass die im Abs. 3 angeführte Frist eingehalten werden kann.