Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Veröffentlichungspflichten

Die Landesregierung hat auf der Internetseite des Landes Oberösterreich zu veröffentlichen:

1. die Anzahl der genannten Federwildarten, für die eine Entnahmemöglichkeit besteht (Entnahmekontingent);

2. die Berichte über Monitoring- und Managementmaßnahmen zu den genannten Federwildarten (Federwildberichte).