Veröffentlichungspflichten
Die Landesregierung hat auf der Internetseite des Landes Oberösterreich zu veröffentlichen:
1. die Anzahl der genannten Federwildarten, für die eine Entnahmemöglichkeit besteht (Entnahmekontingent);
2. die Berichte über Monitoring- und Managementmaßnahmen zu den genannten Federwildarten (Federwildberichte).
