Mitteilungspflicht
Jede letale Entnahme ist der Landesregierung unverzüglich zu melden und auf deren Verlangen entsprechend nachzuweisen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitteilungspflicht
Jede letale Entnahme ist der Landesregierung unverzüglich zu melden und auf deren Verlangen entsprechend nachzuweisen.