Ausnahmen
Das Fahrverbot des gilt nicht für Fahrten im Rahmen von behördlich bewilligten Veranstaltungen (Wassersportveranstaltungen, Wasserfeste und Ähnliches) und deren Vorbereitungen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahmen
Das Fahrverbot des gilt nicht für Fahrten im Rahmen von behördlich bewilligten Veranstaltungen (Wassersportveranstaltungen, Wasserfeste und Ähnliches) und deren Vorbereitungen.