Bewertung der Grundstücke
Die zu teilenden Grundstücke sind zu bewerten. Die Bestimmungen des gelten sinngemäß.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Bewertung der Grundstücke
Die zu teilenden Grundstücke sind zu bewerten. Die Bestimmungen des gelten sinngemäß.