1. Abschnitt Fischereibuch
Das Fischereibuch besteht aus dem Hauptbuch, der Urkundensammlung und dem Verzeichnis der Fischereiberechtigten.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Abschnitt Fischereibuch
Das Fischereibuch besteht aus dem Hauptbuch, der Urkundensammlung und dem Verzeichnis der Fischereiberechtigten.