Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. ABSCHNITT DARLEHEN

Zulässige Darlehen

(1) Zulässig sind Darlehen,

1. die auf Euro lauten und

2. für die ein fixer oder ein an einen EURIBOR-Zinssatz gebundener Zinssatz vereinbart ist.

(2) Zusätzlich zu Abs. 1 sind für die Statutarstädte auf Euro lautende Darlehen zulässig, die mit dem Gesamtbetrag auf einmal zur Rückzahlung fällig werden, wenn eine ordnungsgemäße Tilgung gesichert ist.