Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Landesgesetz tritt mit dem seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Die strategische Jahresplanung nach muss erstmals für das Jahr 2015 vorliegen.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Landesgesetzes können bereits ab Kundmachung erlassen werden; sie treten jedoch frühestens mit diesem Landesgesetz in Kraft.