Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmung

Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 36.000 Euro zu bestrafen, wer als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage der Informationspflicht gemäß nicht ordnungsgemäß nachkommt. (Anm: LGBl.Nr. 34/2026)

(Anm: LGBl.Nr. 95/2023)