Strafbestimmung
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 36.000 Euro zu bestrafen, wer als Betreiberin oder Betreiber einer Wasserversorgungsanlage der Informationspflicht gemäß nicht ordnungsgemäß nachkommt. (Anm: LGBl.Nr. 34/2026)
(Anm: LGBl.Nr. 95/2023)
