Gewährung des Netzzugangs
Netzbetreiber sind verpflichtet, Netzzugangsberechtigten auf Grundlage der genehmigten Allgemeinen Bedingungen und den von der Regulierungsbehörde bestimmten Systemnutzungsentgelten die Benutzung des Netzes zu gewähren (geregeltes Netzzugangssystem).
(Anm: LGBl.Nr. 48/2012)
