3. HAUPTSTÜCK
VERTEILERNETZE
KONZESSION, BETRIEB
Betrieb von Verteilernetzen
Der Betrieb eines Verteilernetzes innerhalb eines räumlich abgegrenzten bestimmten Gebiets bedarf einer Konzession.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 20.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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VERTEILERNETZE
KONZESSION, BETRIEB
Betrieb von Verteilernetzen
Der Betrieb eines Verteilernetzes innerhalb eines räumlich abgegrenzten bestimmten Gebiets bedarf einer Konzession.