3. HAUPTSTÜCK
VERTEILERNETZE
KONZESSION, BETRIEB
Betrieb von Verteilernetzen
Der Betrieb eines Verteilernetzes innerhalb eines räumlich abgegrenzten bestimmten Gebiets bedarf einer Konzession.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
3. HAUPTSTÜCK
VERTEILERNETZE
KONZESSION, BETRIEB
Betrieb von Verteilernetzen
Der Betrieb eines Verteilernetzes innerhalb eines räumlich abgegrenzten bestimmten Gebiets bedarf einer Konzession.