Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für alle Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Sinn des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes, ausgenommen für betriebliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gemäß , freie Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen gemäß , und Sonderformen gemäß .