Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Art der Förderung

(1) Die Förderung zum Neubau von Eigentumswohnungen in normaler Ausstattung gemäß besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zu Hypothekardarlehen gemäß .

(2) Die Förderung kann gemeinnützigen Bauvereinigungen und gewerblichen Bauträgern gewährt werden.

(Anm: LGBl.Nr. 78/2021)