Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Oö. Einzugsgebieteverordnung - Oö. EGV, LGBl. Nr. 125/2009, außer Kraft.