Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anlaufstelle für Beratung im Bereich Energieeffizienz

(1) Das Land Oberösterreich hat eine Anlaufstelle für die Bereitstellung technischer, administrativer und finanzieller Beratung im Bereich der Energieeffizienz einzurichten; es kann sich dazu Dritter bedienen. Diese Einrichtung dient folgenden Zwecken:

1. sie berät Haushalte, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), Kleinstunternehmen und öffentliche Einrichtungen mit gestrafften Informationen zu technischen und finanziellen Möglichkeiten und Lösungen;

2. sie leistet ganzheitliche Unterstützung für alle Haushalte - mit besonderem Schwerpunkt auf von Energiearmut betroffene Haushalte und Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz - sowie für akkreditierte Unternehmen und Installationsbetriebe, die auf verschiedene Wohngebäudetypen und geografische Gebiete angepasste Nachrüstungsdienste anbieten und in den verschiedenen Phasen des Nachrüstungsprojekts Unterstützung leisten, um unter anderem die Einhaltung der Mindestvorgaben für die Gesamtenergieeffizienz zu erleichtern;

3. sie berät in Bezug auf das Energieverbrauchsverhalten.

(2) Die Anlaufstelle hat folgende Aufgaben:

1. Bereitstellung von Informationen durch qualifizierte Fachkräfte im Bereich der Energieeffizienz;

2. Erhebung aggregierter Typologiedaten aus Energieeffizienzprojekten sowie Austausch und Veröffentlichung von Erfahrungen;

3. Schaffung von Verbindungen (Synergien) zwischen potenziellen Projekten und Marktteilnehmerinnen sowie Marktteilnehmern, insbesondere bei kleineren lokalen Projekten.

(3) Die Anlaufstelle bietet spezielle Dienste für von Energiearmut betroffene Menschen, schutzbedürftige Kundinnen und Kunden und Menschen in Haushalten mit geringem Einkommen an.